6 Tips für Gewinnspiele und Preisausschreiben

Gewinnspiele und Preisausschreiben ist ein gutes Mittel nicht nur im Social Media Bereich um Kunden auf sich aufmerksam zu machen und um mit ihnen zu interagieren.

Nach dem wir in einen anderen Beitrag über Gewinnspiele in Facebook berichteten. Nunmehr einige Tips für Gewinnspiele und Preisausschreiben ansonsten drohen Abmahnungen nicht nur von Konkurrenten sondern auch von Verbraucherverbänden.

Das ersetzt natürlich keine rechtliche Beratung.

Was ist zu beachten bei Gewinnspiele und Preisausschreiben:

  1. Eindeutig erkennbar für die Teilnehmer, dass es ein Gewinnspiel oder Preisausschreiben ist.
  2. Die Teilnahmebedingungen müssen leicht verständlich formuliert sein.
  3. Ohne Kosten für die Teilnehmer ansonsten genehmigungspflichtig, d.h. Portokosten ja aber nicht der kostenpflichtigen Anruf.
  4. Koppelung mit einem Geschäft z.B. Teilnahme mit Kauf oder Dienstleistung nur wenn das Verhalten des Teilnehmer nicht unlauterer beeinflußt wird. Und außer bei naturgemäßer Verbindung, ein klassischer Fall ist das Preisrätsel in der Zeitschrift. Im Internet eher nicht relevant.
  5. Kein psychologischer Kaufzwang, Teilnehmer darf sich nicht verpflichtet fühlen etwas zu kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.
  6. Genaue Teilnahmebedingungen, was gibt es zu gewinnen, wer kann teilnehmen, wer ist der Veranstalter, wie bekommt man den Gewinn, wie lange kann ich Teilnehmen, wann der Termin der Auslosung ist und der genaue Wert der Preise.

Wie gestalte ich Gewinnspiele auf Facebook ohne die Regeln zu verletzen

Wer Gewinnspiele gestaltet ist bei Facebook etwas auf sich gestellt.

Die Richtlinien sind nicht ganz eindeutig und man muß die Gewinnspiele nicht mehr von Facebook freigeben lassen. Das bedeutet verstößt man gegen diese kann einen die Sperrung drohen, das Risiko liegt beim Veranstalter.

Von Facebook aus gesehen dienen die Richtlinien um möglichst rechtliche Klagen gegen Facebook auszuschließen. Deswegen wurde versucht alles was innerhalb einer Seite (Fanpage) ablaufen kann zu verbieten. Der Hintergund hierzu ist diese Seiten liegen auf Facebook Servern und Facebook wäre verantwortlich dafür.

Um dies zu umgehen dürfen die Gewinnspiele nur innerhalb einer Applikation oder Anwendung ablaufen.  Die kann als Stand-Alone Anwendung sein eine sogenannte Canvaspage oder in einer Tab-Seite integriert. Sie liegen immer auf den Servern des Applikationsentwicklers.

Im folgendem einige Gestaltungstips zur besseren Orientierung ohne Recht auf Vollständigkeit.

Nur innerhalb der Applikation

Generell sind Gewinnspiele nur innerhalb einer Applikation auszuführen. Außerhalb der Applikation sind Aktionen als Fan auf der Pinnwand als Voraussetzung zur Teilnahme nicht erlaubt. Ebenso das oft verlangte Klicken auf “Gefällt mir” oder eine Verlosung unter allen Fans. Umgekehrt darf man das Gewinnspiel nur für Fans der Seite aktivieren.
Aber Sie können im Stream auf die Applikation als konzipiertes Gewinnspiel hinweisen und diese darf für die Teilnahme am Gewinnspiel eine Aktion verlangen.

Einschränkungen zur Teilnahme

Es gibt strikte Einschränkungen wie die Teilnahme erst ab 18 Jahren, bestimmte Länder sind ausgeschlossen wie Belgien, Norwegen, Schweden und Indien. Werbemaßnahmen für Produkte wie verschreibungspflichtige Medikamente, Tabak, Schußwaffen und Glücksspiele. Auch bei Gewinne gibt es Restriktionen wie Alkohol, Molkereiprodukte, verschreibungspflichtige Medikamente und Schusswaffen sind nicht erlaubt.

Gewinner benachrichtigen

Die Kontaktdaten zur Gewinnnachrichtigung dürfen innerhalb Applikation erhoben werden. Die Benachrichtigung der Gewinner darf nur außerhalb von Facebook erfolgen also nicht über Facebook Nachrichten oder Pinnwandposts sondern über die Applikation, per Email oder andere Kanäle.

Grundsätzlich ist eine Abwägung von Risiko und Nutzen abzuwägen ob man gegen eine Richtlinie verstößt, da Facebook zur Zeit noch nicht in der Lage ist die Einhaltung der Richtlinien zu gewährleisten.